Der Kostenpunkt


RECHTSANWALT

TOBIAS LINK

Meine Kosten


Die für Sie anfallenden Kosten müssen transparent sein, selbstverständlich sage ich Ihnen vor Beginn meiner Tätigkeit, mit welchen Kosten Sie für welche anwaltliche Leistung zu rechnen haben.


Meine Maxime ist, dass sich meine Tätigkeit vor allem für Sie lohnen muss. Wenn ich einmal keine hinreichende Erfolgsaussicht sehe, werde ich Ihnen dies klar mitteilen und nicht erst Kosten produzieren, die in keinem sinnvollen Verhältnis zum möglichen Ertrag stehen.


Auf Wunsch biete ich eine neben der Abrechnung nach den gesetzlichen Gebühren gemäß des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes auch eine Abrechnung auf Zeitbasis an, wobei die Rechtsan-waltsstunde zwischen 200,00 € und 240,00 € je Zeitstunde zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer angesetzt werden, abhängig von der Schwierigkeit des Falles und der Anzahl der insgesamt anfallenden Arbeitszeit.


Diese Abrechnungsart ist für Sie als Mandant sehr transparent, da Sie letztlich auch selbst den Umfang der anwaltlichen Leistung bestimmen können.


Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, hole ich für Sie dort die Deckungszusage ein und rechne direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab. Sollten Sie für das Mandat rechtsschutzversichert sein und nicht mit Ihrer Rechtsschutzversicherung einen vertraglichen Selbstbehalt vereinbart haben, werden Sie von mir daher im Rahmen einer vom Rechtsschutz abgesicherten Angelegenheit keine Vorschussanforderung bzw. eigene Rechnung erhalten.


Ich arbeite seit fast zwei Jahrzehnten mit Rechtsschutzversicherern wie der ARAG, der Allianz Rechtsschutzversicherung, der D.A.S., dem ADAC Rechtsschutz, Advo Card und der Rechts-schutzunion und einigen kleineren Anbietern zusammen, um für meine Mandanten eine kosten-seitig problemlose Abrechnung der Mandate zu ermöglichen.