Rechtsgebiete


RECHTSANWALT

TOBIAS LINK

Meine Tätigkeitsschwerpunkte


Ich bin überwiegend auf folgenden Rechtsgebieten tätig:


Baurecht


Beratung, außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in Bausachen (zivilrechtliche Bausachen) betreffend Bauverträge, Handwerkerverträge, Generalunternehmerverträge, Gewährleistung wegen Baumängeln, außergerichtliche Beweissicherung und selbstständiges gerichtliches Beweissicherungsverfahren, Geltendmachung von Werklohnansprüchen, Ausübung von Zurückbehaltungsrechten, Durchführung von Maßnahmen zur Sicherung des Werklohnanspruchs von Bauhandwerkern.


Schadensrecht


Beratung und Vertretung nach Unfällen im Straßenverkehr, am Arbeitsplatz und in der Freizeit. Außergerichtliche und gerichtliche Schadensregulierung von Sachschaden, Vermögensschäden und wegen Schmerzengeldansprüchen.


Vertragsrecht


Beratung außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei allen Problemstellungen und Streitigkeiten im kaufrechtlichen Bereich einschließlich Mängelgewährleistung, Nachlieferung und Garantiefällen, Widerruf von Fernabsatzverträgen, Rücktritt vom Vertrag, Ratenzahlungsverträge, finanzierte Verträge, Darlehensverträge, Bürgschaften, Leasingverträge, Maklerverträge oder Verträge über den Erwerb, die Veräußerung oder die Finanzierung von Immobilien.


Miet- und Pachtrecht


Beratung, außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei allen Problemstellungen und Streitigkeiten im mietrechtlichen Bereich, gleich ob Wohnungsvermietung oder gewerbliche Mietobjekte, Mieterhöhungsverlangen, Kündigung von Mietverträgen, Kautionsabrechnungen, Entwurf, Ausarbeitung und Überarbeitung von Mietverträgen oder Verträgen zur Beendigung von Mietverhältnissen, Nebenkostenabrechnungsüberprüfungen.


Gesellschaftsrecht


Beratung bei Existenzgründungen zur Wahl der geeigneten Rechtsform und eines geeigneten Gesellschaftsvertrages, Umwandlung und Auflösung von Gesellschaften, Regelungen zur Geschäftsführung, Übertragung von Gesellschaftsanteilen, Fragen der Unternehmensnachfolge.



Nach § 7 BORA (Berufsordnung für Rechtsanwälte) darf ein Rechtsanwalt maximal fünf Interessen – oder Tätigkeitsschwerpunkte benennen. Das bedeutet jedoch nicht, dass bei mir nur Kenntnisse auf diesen fünf Rechtsgebieten bestehen, sondern lediglich, dass der betreffende Rechtsanwalt durch die Berufsordnung einer Einschränkung seiner öffentlichen Darstellung unterworfen ist.



Die obigen Angaben zu den Tätigkeits- und Interessensschwerpunkten können damit nur eine beschränkte Auswahl darstellen.


Sollten Sie Fragen zu Rechtsgebieten haben, die ich nicht ausdrücklich als meine Interessen- oder Tätigkeitsschwerpunkte angebe, scheuen Sie sich nicht, bei mir anzufragen. Selbst wenn ich ein Mandat nicht mit der eigenen Kanzlei übernehmen möchte, weiß ich häufig, wer Ihnen wirklich weiterhelfen kann.